Den Antijudaismus bekämpfen

Synode

Das Parlament der Zürcher Landeskirche bekennt sich zu einer Kirche ohne Antisemitismus. Um den Judenhass glaubwürdig zu bekämpfen, stellt sie sich der eigenen Schuldgeschichte. 

Das Problem sei weder gelöst noch behoben, sagte Michael Baumann in der Kirchensynode vom 24. März und lobte den Kirchenrat trotzdem. Er präsidierte die Kommission, die eingesetzt worden war, um eine gewichtige Postulatsantwort zu begutachten: Christian Meier  von der Evangelisch-kirchlichen Fraktion reichte im November 2023 das Postulat «Für eine Reformierte Kirche ohne Antisemitismus» ein. Der Kirchenrat nahm den Impuls auf und legte eine Handreichung vor.

Fatale Wirkungsgeschichte

Der Leitfaden, den der Theologe Thorsten Dietz geschrieben hat, beleuchtet die Wurzeln des christlichen Antisemitismus und die fatale Wirkungsgeschichte antijudaistischer Bibelexegese sowie auch die Schuldgeschichte der reformierten Kirche.

Bereits 1997 hatte der Kirchenrat Antijudaismus und Antisemitismus als «Sünde wider die Menschlichkeit und wider Gott» bezeichnet. Er  distanzierte sich ausserdem deutlich von der «der irrigen Auffassung, das Evangelium von Jesus Christus stelle die religiöse Existenzberechtigung des Judentums infrage». 

Dialog als Konsequenz

In seiner Antwort knüpft der Kirchenrat an die Stellungnahme an und bekräftigt sie, indem er «allen Formen von Antisemitismus entschieden entgegentritt». Er verurteilt physische Gewalt und verbale Herabsetzung ebenso wie «subtilere Formen der Ausgrenzung und Diskriminierung, die Jüdinnen und Juden als homogene Gruppe beschreiben und sie pauschal mit negativen Eigenschaften behaften oder für die politische Lage im Nahen Osten verantwortlich machen».

Kirchenratspräsidentin Esther Straub erklärte in der Synode, dass die Absage an die Missionierung «in innerer Konsequenz» zum Dialog führe. Auch deshalb stehe der interreligiöse Dialog «im Zentrum der Antisemitismusbekämpfung». So habe der interreligiöse Runde Tisch stets Stellung bezogen, wenn es zu antisemitischen Vorfällen gekommen sei, und sie klar verurteilt.

Eine besondere Beziehung

Straub appellierte an «die Verantwortung und Wachsamkeit aller in der Kirche». Und sie kündigte an, das Thema an Tagungen und in der Bildungsarbeit aufzugreifen.

Mit der vorliegenden Postulatsantwort und der Handreichung stehe die Kirche auf gegen Antisemitismus, sagte Christian Meier, der in Gossau Pfarrer ist. «Theologisch und öffentlich.» Antisemitismus sei kein Randphänomen und auch nicht das Problem der anderen, sagte er. «Die Kirche kann den Antisemitismus deshalb nur glaubwürdig bekämpfen, wenn sie ihre eigene Verstrickung anerkennt.» 

Diese Aufarbeitung, die auch die Schuldgeschichte der Kirche ernst nehme, leiste die Handreichung, die Meier als bedeutungsvoll lobte. Zugleich verwies er auf die «besondere Beziehung zwischen Judentum und Christentum, die durchaus noch deutlicher hätte herausgestellt werden können». 

Niemals am Ende

Leise Kritik am Dokument äusserte Ruth Derrer Balladore von der Liberalen Fraktion. Sie hätte sich eine Hilfestellung gewünscht, die noch stärker alle Mitglieder der Kirche in den Blick nimmt. «Denn Antisemitismus beginnt im Alltag und ganz tief unten bei uns selbst.»

Auch Matthias Dübendorfer von der Religiös-sozialen Fraktion, der die Handreichung als «wertvolles Dokument» bezeichnete, vermisste konkrete Impulse für die Bildungsarbeit. Dass die Handreichung kein Schlusspunkt sein kann, hatte bereits Michael Baumann angemahnt: «Der aufgezeigte Weg ist nicht zu Ende und kann nie zu Ende sein.»

Gleichwertige Bekenntnisse

Jacqueline Sonego Mettner vom Synodalverein erinnerte daran, dass der Antisemitismus im Christentum «von Anfang an angelegt» sei. Umso wichtiger sei es, wachsam zu bleiben und die Gleichwertigkeit religiöser Bekenntnisse anzuerkennen. Diese Toleranz sei nicht mit Gleichgültigkeit zu verwechseln. «Vielmehr ist sie die Voraussetzung für den Dialog», sagte Sonego Mettner.

Zuletzt nahm das Parlament die Postulatsantwort zustimmend zur Kenntnis und stellte sich damit entschieden hinter die Handreichung. Und zwar ohne Gegenstimme bei zwei Enthaltungen.