Pfarrmangel: Plan P ist bereit zur Umsetzung

Kirche

Ab Mitte 2027 könnten erste «Pfarrvikarinnen und -vikare» zum Einsatz kommen. Die Rechtsgrundlage für den Plan P gegen Pfarrmangel ist bereit.

Die erste Version des Plans P von Ende 2024 empfanden manche im Kirchenumfeld als nicht adäquate Überholspur ins Pfarramt. Mit dem Vorschlag wollen reformierte Landeskirchen dem akut drohenden Mangel an Pfarrpersonen begegnen. Jetzt ist eine angepasste Variante von der Konkordatskonferenz verabschiedet worden. Dieser gehören 19 reformierte Schweizer Landeskirchen an.

Konkret: Mit der einstimmigen Verabschiedung der Teilrevision des Konkordats schafft die Konferenz die Rechtsgrundlage für den «Plan P», einen Notfallplan gegen Pfarrmangel. Damit gibt es künftig eine zusätzliche, befristete Möglichkeit für Kirchen, um drohende Vakanzen im Pfarramt zu überbrücken.

Für Akademikerinnen ab 55 

Die Massnahme erlaubt es den Konkordatskirchen, Personen ab 55 Jahren nach einer gezielten theologischen Ausbildung als «Pfarrvikarinnen» und «Pfarrvikare» anzustellen. Sie übernehmen pfarramtliche Aufgaben, werden aber nicht ordiniert und nicht in eine Pfarrstelle gewählt. 

Voraussetzung sind ein akademischer Abschluss, eine reformierte Verankerung und ein Aufnahmeverfahren mit Assessment. Die Ausbildung verbindet ein Theologiestudium an den Fakultäten Zürich oder Basel mit einer begleiteten Einführung in die Praxis und einer verbindlichen Supervision in den ersten Berufsjahren.

Thomas Schaufelberger erwartet, dass der Plan jetzt von den Kirchenparlamenten (Synoden) der 19 beteiligten Landeskirchen akzeptiert wird. Der Sekretär der Konkordatskonferenz sagt auf Anfrage: «Überzeugend war jetzt im Wesentlichen, dass kritische Punkte aus der Vernehmlassung zum ersten Vorschlag aufgenommen wurden.» 

Dazu gehörten die Anforderung, dass neu ein ganzes Semester Vollstudium an einer theologischen Fakultät (30 Credits) notwendig sind und weitere 30 Credits im Verlauf einer Anstellung zwingend erworben werden müssen. «Damit ist eine  theologische Grundlegung bei den Pfarrvikarinnen und Pfarrvikaren garantiert», hält Schaufelberger fest.

«Mangellage» wird demokratisch legitimiert

Ferner gibt es eine weitere Hürde, bis der Plan überhaupt praktisch zum Einsatz kommen kann. Schaufelberger erklärt: «Wenn eine Kirche des Konkordates in eine Notlage kommt, weil Pfarrstellen nicht besetzt werden können, stellt sie in einer der halbjährlich stattfindenden Konferenzen den Antrag, eine Mangellage zu erklären.» 

Dazu sei die Mehrheit der 19 Mitgliedskirchen nötig. Erst danach würde der Plan P in die Praxis umgesetzt werden können. Und weil es eine temporäre Notlösung ist, würde jede Mitgliedskirche das Ende der Mangellage beantragen können. Das Interesse an den Jobs im Rahmen des Plans P jedenfalls ist offenbar vorhanden: Gemäss Schaufelberger gibt es eine Liste von über 80 Interessierten. Davon brächten  schon viele theologische Grundausbildungen mit.

Nun geht der Beschluss der Konkordatskonferenz aber zuerst zu den Konkordatskirchen. Deren Synoden (Parlamente) werden im zweiten Halbjahr 2026 über die Genehmigung befinden. Erst wenn die Mehrheit der Konkordatskirchen zustimmt, tritt die Revision Anfang 2027 in Kraft. Bei Annahme wird danach die Konkordatskonferenz die Verordnung mit den Umsetzungsschritten beschliessen. Der neue Ausbildungsgang zur Pfarrvikarin und zum Pfarrvikar steht schliesslich frühestens ab Sommer 2027 bereit.