Erstmals lässt ein Schweizer Gericht eine Klimaklage von Privatpersonen gegen einen Konzern zur Beurteilung zu. Ein Dammbruch?
Johannes Reich: Nein. Das Kantonsgericht klärte zunächst nur seine Zuständigkeit. Die Zivilprozessordnung erlaubt eine Abklärung der Prozessvoraussetzungen, vor allem, wenn sich dadurch ein erheblicher Aufwand vermeiden lässt. Wer im Prozess unterliegt, bezahlt die Gerichtskosten und entschädigt die Gegenpartei für ihren Aufwand. Medien werten solche Etappen gern als Erfolg, weil positive Sachurteile in Klimafragen selten sind. Aber die Hürden sind hoch.
Inwiefern?
Das Grundproblem ist physikalisch. Zwischen CO2-Emissionen und globaler Erwärmung besteht ein linearer, kausaler Zusammenhang. Jede Tonne CO2, die in den letzten Jahrhunderten ausgestossen wurde, hat denselben Effekt auf die Temperatur, alle sind betroffen, wenn auch unterschiedlich. Juristisch braucht es jedoch eine besondere Betroffenheit, ein schutzwürdiges Interesse. Für die Menschen auf Pari würde sich vorläufig nichts ändern, wenn Holcim ab heute nichts mehr produzieren würde. Wenn aber niemand etwas macht, geht es genauso weiter und der Klimawandel beschleunigt sich. Das ist ein typisches Problem kollektiven Handelns.
Laut dem Zuger Gericht trägt Holcim dennoch Verantwortung, obwohl auch andere Unternehmen und Branchen emittieren.
Natürlich lassen sich Emissionen auch in der Zementproduktion teilweise vermeiden, aber ökonomisch handelt es sich um einen negativen externen Effekt. Holcim will nicht CO2 produzieren, sondern Zement. Bis Anfang der Neunzigerjahre waren selbst in der Schweiz CO2-Emission und Wirtschaftswachstum gekoppelt, dies ermöglichte unseren Wohlstand. Infrastruktur und Mobilität beruhen auf energieintensiver Produktion. Bezieht man diese Realität in der Frage nach Verantwortung mit ein, gibt es keinen einfachen Entscheid. Ich frage mich, ob die Gerichte diese Komplexität im Einzelfall berücksichtigen können.
