«Klagen sind nur die zweitbeste Lösung»

Justiz

Eine Insel in Indonesien, ein Konzern in Zug. Der Fall Holcim zeigt einen neuen Trend: Die Folgen des Klimawandels landen vor Gericht. Ein Rechtswissenschaftler ordnet ein.

Erstmals lässt ein Schweizer Gericht eine Klimaklage von Privatpersonen gegen einen Konzern zur Beurteilung zu. Ein Dammbruch?

Johannes Reich: Nein. Das Kantonsgericht klärte zunächst nur seine Zuständigkeit. Die Zivilprozessordnung erlaubt eine Abklärung der Prozessvoraussetzungen, vor allem, wenn sich dadurch ein erheblicher Aufwand vermeiden lässt. Wer im Prozess unterliegt, bezahlt die Gerichtskosten und entschädigt die Gegenpartei für ihren Aufwand. Medien werten solche Etappen gern als Erfolg, weil positive Sachurteile in Klimafragen selten sind. Aber die Hürden sind hoch.

Inwiefern?

Das Grundproblem ist physikalisch. Zwischen CO2-Emissionen und globaler Erwärmung besteht ein linearer, kausaler Zusammenhang. Jede Tonne CO2, die in den letzten Jahrhunderten ausgestossen wurde, hat denselben Effekt auf die Temperatur, alle sind betroffen, wenn auch unterschiedlich. Juristisch braucht es jedoch eine besondere Betroffenheit, ein schutzwürdiges Interesse. Für die Menschen auf Pari würde sich vorläufig nichts ändern, wenn Holcim ab heute nichts mehr produzieren würde. Wenn aber niemand etwas macht, geht es genauso weiter und der Klimawandel beschleunigt sich. Das ist ein typisches Problem kollektiven Handelns.

Laut dem Zuger Gericht trägt Holcim dennoch Verantwortung, obwohl auch andere Unternehmen und Branchen emittieren.

Natürlich lassen sich Emissionen auch in der Zementproduktion teilweise vermeiden, aber ökonomisch handelt es sich um einen negativen externen Effekt. Holcim will nicht CO2 produzieren, sondern Zement. Bis Anfang der Neunzigerjahre waren selbst in der Schweiz CO2-Emission und Wirtschaftswachstum gekoppelt, dies ermöglichte unseren Wohlstand. Infrastruktur und Mobilität beruhen auf energieintensiver Produktion. Bezieht man diese Realität in der Frage nach Verantwortung mit ein, gibt es keinen einfachen Entscheid. Ich frage mich, ob die Gerichte diese Komplexität im Einzelfall berücksichtigen können.

Johannes Reich

Der Professor für Öffentliches Recht, Umweltrecht und Energierecht lehrt an der Universität Zürich. Seine Forschungsschwerpunkte sind unter anderem internationales und nationales Klimaschutzrecht. Vor seiner Berufung zum Professor war Johannes Reich Assistenzprofessor für Staats- und Verwaltungsrecht. Zuvor war er Rechtsanwalt in einer grossen schweizerischen Anwaltskanzlei. 

Die Kläger, auch jene, die nun gegen den deutschen Energiekonzern RWE und das Baustoffunternehmen Heidelberg Materials Klage erhoben haben, stützen sich auf Attributionsforschung. Sie berechnet, welchen Beitrag einzelne Unternehmen oder Staaten zur Erderwärmung leisten. Welche Rolle spielt sie in Gerichtsverfahren?

Sie ist wichtig. Die Berechnungen erlauben eine präzisere Begründung von Klagen. Schwieriger ist die Frage der Widerrechtlichkeit. Schadenersatz setzt ein rechtswidriges Verhalten voraus. Unternehmen wie Holcim verfügen aber über Bewilligungen und dürften die Umweltvorschriften einhalten. Daraus einen individuellen Rechtsverstoss abzuleiten, bleibt anspruchsvoll.

Dennoch hat die Anzahl Klimaklagen deutlich zugenommen. Wie erklären Sie diese Entwicklung?

Die Attributionsforschung hat dazu beigetragen. Der andere Grund ist das Pariser Klimaabkommen. Es verpflichtet Staaten zu nationalen Klimaplänen und deren regelmässiger Aktualisierung. Mit dem Entscheid zugunsten der Klimaseniorinnen wurde erstmals in Europa festgehalten, dass ungenügender Klimaschutz menschenrechtliche Fragen aufwirft. Das verlieh Klimaverfahren zusätzliche Legitimation. Auch gemäss dem Zuger Kantonsgericht könnten menschenrechtliche Wertungen berücksichtigt werden.

Viele der Klagen haben eine internationale Dimension: Menschen aus Indonesien, Peru und Pakistan klagen vor europäischen Gerichten. Entsteht gerade eine neue Debatte über globale Gerechtigkeit?

Industrieländer haben historisch deutlich mehr CO2 ausgestossen als weniger entwickelte Staaten. Zugleich verfügen sie über mehr Mittel, sich gegen Klimafolgen zu schützen, zum Beispiel die Schweiz, wo die Temperatur überdurchschnittlich angestiegen ist. In ärmeren Regionen sind die Menschen dem Klimawandel oft stärker ausgeliefert. Diese Ungerechtigkeit machen Klimaklagen sichtbar. Das Bild von den indonesischen Inselbewohnern und einem Konzern im steuergünstigen Zug bringt sie gut auf den Punkt.

Die Klage

Vier Bewohner der indonesischen Insel Pari klagen gegen Holcim. Sie werfen dem Zementkonzern vor, mit CO₂-Emissionen zum Klimawandel beigetragen und damit Überflutungen sowie Landverlust auf ihrer Insel verstärkt zu haben. Unterstützt werden sie von internationalen Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen, darunter Heks. Nachdem ein Schlichtungsversuch vor dem Friedensrichteramt im Kanton Zug 2022 scheiterte, reichten die Kläger 2023 beim Zuger Kantonsgericht Klage ein. Sie verlangen Schadenersatz und Beiträge zu Schutzmassnahmen gegen den steigenden Meeresspiegel. Das Gericht prüfte zunächst Zuständigkeit und Klageberechtigung. Ende 2025 entschied es, auf die Klage einzutreten. Damit prüft erstmals ein Schweizer Gericht, ob Unternehmen für Klimaschäden im Ausland haften. 

Holcim argumentierte, Klimapolitik gehöre ins Parlament, nicht vor Gericht. Wie sehen Sie das?

Generell beschliesst das Parlament die Regeln, und Gerichte wenden sie an, nicht umgekehrt. Strategische Klimaklagen bringen Gerichte in eine heikle Position. Sie bewegen sich zwischen dem Vorwurf, die Gewaltenteilung nicht zu respektieren und Politik zu machen, und dem Vorwurf, Grundrechte nicht zu schützen. Gleichzeitig nutzen die Kläger legitime Rechtswege. Das finde ich verständlich. Ich sehe Klimaklagen als Notventil, denn die Politik ist teilweise blockiert. Es besteht ein Graben zwischen dem, was wir tun müssten, und dem, was gemacht wird. Klimaklagen sind aber nur die zweitbeste Lösung.

Wie sähe die beste Lösung aus?

In einer idealen Welt gäbe es einen globalen Preis für CO2, und die Kosten wären verursachergerecht verteilt. Wer mehr emittiert, zahlt mehr. Das entspricht der Logik des Umweltrechts. Die EU geht mit Emissionshandel und Zoll auf CO2-intensive Importgüter bereits jetzt in diese Richtung. Und der Ökonom William Nordhaus schlug Klimaclubs vor, in denen sich die ambitionierten Staaten zusammenschliessen und gemeinsame Regeln durchsetzen. Das setzt Anreize, ohne auf weltweite Einstimmigkeit zu warten.

Das Stimmvolk lehnte die Revision des CO2-Gesetzes ab, die auf Lenkungsabgaben setzte. Eine Bepreisung scheint politisch unmöglich.

Kostenwahrheit durchzusetzen, ist schwierig. Trotzdem gibt es keinen Grund, warum nur fossile Heizstoffe besteuert werden, nicht aber auch Treibstoffe. Die Abstimmung verstärkte den Eindruck, dass über parlamentarische Wege nur begrenzt Fortschritte möglich sind. So suchen manche den Rechtsweg.

Erhöht die Zunahme der Klimaklagen nun den Druck?

Sie haben eine starke symbolische Dimension, vielleicht lösen sie konkrete Effekte aus. Lassen Gerichte Klagen zu, steigen für emissionsintensive Firmen die Risiken. Investierende kalkulieren mögliche Haftungsfälle ein, die Produktion wird teurer. So entsteht indirekt ein finanzieller Druck. Ob die Klagen tatsächlich zu einer spürbaren Veränderung führen, wissen wir erst in ein paar Jahren. Dauerhaft lösen lässt sich das Problem nur, wenn Emissionen einen international verbindlichen Preis haben. Ohne besteht kein Anreiz, sie konsequent zu vermeiden. Gerecht und wirtschaftlich sinnvoll ist ein System, in dem jene mehr Kosten tragen, die mehr zum Problem beitragen. Vielleicht beschleunigen Klagen diesen Prozess.