Mit dem Gegenvorschlag zur Schöpfungsinitiative griff der Kirchenrat die wichtigsten Anliegen des ersten Volksbegehrens auf, das in der Geschichte der reformierten Landeskirche des Kantons Zürich je zustande gekommen ist. Er zeigte ausserdem auch gleich, wie die Initiative konkret umgesetzt werden kann.
Alle Kirchgemeinden müssen bis 2032 das Umweltmanagementsystem Grüner Güggel einführen. Zudem wird der Auftrag, die Schöpfung zu bewahren, nicht nur in der Kirchenordnung verankert, sondern auch konkretisiert. Der Verzicht auf fossile Energieträger und die Verminderung von Treibhausgasen werden verbindlich festgelegt, zudem sollen ökologische Themen in Bildung und Spiritualität aufgegriffen und «eine ökologisch nachhaltige Gesellschaft» gefördert werden.
Hauchdünne Mehrheit
Die Synode vom 27. Januar wurde mit Spannung erwartet, da sich enge Entscheidungen abzeichneten. Insofern hielt die Debatte, was sie versprach. So unterlag die Minderheit der vorberatenden Kommission mit ihren Anträgen, die sie als Alternative zum Gegenvorschlag ausgearbeitet hatte, denkbar knapp mit einer Differenz zwischen zwei und sechs Stimmen.
Die Gegner der Initiative wollten in der Kirchenordnung lediglich festschreiben, dass sich die Kirche «für den Erhalt und Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und den schonenden Umgang mit Ressourcen» einsetzt. In der Wahl der Mittel sollten die Kirchgemeinden explizit frei bleiben. Scharf kritisierte Martin Breitenstein (Liberale Fraktion) Initiative und Gegenvorschlag. Er bezeichnete das Begehren als «Krisensymptom unserer Religion, da das Dogma der Klimarevolution dominiert und der Verzicht auf fossile Energieträger zum Bekenntnis wird».
Verantwortung und Träumereien
Auch Christian Meier (Evangelisch-kirchliche Fraktion) monierte, dass «der Umweltschutz vor die Verkündigung des Evangeliums gestellt» werde. Sein Fraktionskollege Peter Schmid warnte vor der Selbstüberschätzung: Der Beitrag an die Dekarbonisierung, den die Zürcher Landeskirche überhaupt leisten könne, sei verschwindend klein. «Ökologische Träumereien dürfen nicht handlungsleitend sein, sonst droht der wirtschaftliche Niedergang.»
Der Präsident des Initiativkomitees Tobias Adam (Religiös-soziale Fraktion) sieht die Kirche hingegen in der Pflicht, «als Institution Verantwortung zu übernehmen». Er erinnerte daran, dass die Initiative aus einem Gebet heraus entstanden sei. Die Initianten wollten ein «prophetisches und realistisches Zeichen» setzen und die Kirche mitgestalten. Zudem sagte Tobias Adam, die Initiative stehe nicht in einem luftleeren Raum. «Sie antwortet auf die Aufrufe der Ökumene weltweit.»
Wollen und sollen
Anders als der Kanton will die Kirche mit ihren Gebäuden das Netto-Null-Ziel bereits 2035 und nicht erst 2050 erreichen. Fabian Wil-denauer (Liberale Fraktion) erklärte, die Kirche dürfe sich nicht zum «Ersatzgesetzgeber» aufschwingen und müsse sich nach den staatlichen Bauvorschriften richten.
Monica Müller (Synodalverein) entgegnete, dass die Kirche vorangehe, sei entscheidend: «Sonst ist es kein kirchliches Wollen mehr, sondern nur noch ein politisches Sollen.»
Spielraum und Zwang
Auch Kirchenrätin Eva Schwendimann bezeichnete dieses Ziel als «umsetzbar und finanzierbar». Die meisten Heizungen müssten ohnehin ersetzt werden. Und das Obligatorium für den Grünen Güggel verteidigte sie damit, dass zertifizierte Gemeinden nachweislich weniger Schadstoffe ausstiessen. «Für Taten und Systematik braucht es Verbindlichkeit», sagte Schwendimann und versprach, dass die Kirchgemeinden durch finanzielle Beiträge und Fachleute unterstützt würden.
Gegen den Vorwurf, dass die Landeskirche Zwang ausübe, wehrte sie sich. Vielmehr gebe sie ebenso wie etwa mit dem religionspädagogischen Gesamtkonzept einen Rahmen vor, in dem sich die Kirchgemeinden frei bewegen könnten. Initiative zurückgezogen
Abstimmung im Herbst
Am Ende nahm die Synode den bereinigten Gegenvorschlag des Kirchenrats mit 54 zu 45 Stimmen an. Sogleich erklärte Schmid, dass die Unterschriften für das Behördenreferendum gegen den Parlamentsbeschluss bereits gesammelt seien. Somit muss der Gegenvorschlag nun auch die Hürde einer Volksabstimmung überwinden, bevor er in Kraft treten kann.
Das Initiativkomitee entschied derweil, die Initiative zurückzuziehen. Es stelle sich «voll und ganz hinter den starken und umsetzbaren Gegenvorschlag», erklärte Tobias Adam.
Die Abstimmung wird voraussichtlich am 27. September stattfinden. Stimmberechtigt sind Mitglieder der reformierten Landeskirche ab 16 Jahren.
