In der Synode vom 25. März drehte sich die Debatte nicht nur um die Verpackung, das Kirchenparlament befasste sich mit dem Kern der Kirche. In seinem Postulat stellte Heinrich Brändli vom Synodalverein den Artikel in der Kirchenordnung zur Disposition, der die Gemeinden dazu verpflichtet, jeden Sonntag Gottesdienst zu feiern. Das koste bei sinkender Nachfrage gleich bleibende Ressourcen, was insbesondere Gemeinden mit einem kleinen Pfarrstellenetat überfordere.
Mut zum Sonntag
Esther Straub antwortete mit einem Plädoyer für den Sonntagsgottesdienst. Die Gemeinden seien frei in der Gestaltung und innovativ, so die Kirchenratspräsidentin. Auch eine spärlich besuchte Feier erfülle eine wertvolle Aufgabe: «Sie hält die Kontinuität aufrecht und die Möglichkeit zur Teilnahme offen.»
Der Kirchenrat gewichte die Autonomie der Kirchgemeinden hoch, betonte Straub. «Doch theologische Grundlagen sind verbindlich.» Der Sonntag erinnere an den Auferstehungstag Christi. «Dafür einzustehen, ist mutig.» Kompromissbereitschaft signalisierte der Kirchenrat, indem er einmal pro Monat eine Verlegung des Gottesdienstes auf einen Freitagabend erlauben will.
Die Synode folgte den Argumenten des Kirchenrats und nahm die Postulatsantwort mit 66 zu 28 Stimmen zustimmend zur Kenntnis.
Atemholen für das Wirken
In einer vom Synodalverein beantragten Aussprache befasste sich das Kirchenparlament mit Kriterien für eine christliche Spiritualität. Als mehrheitsfähig kristallisierte sich die Forderung heraus, unterschiedliche Formen wie etwa Exerzitien zu fördern.
Zugleich dürften Innerlichkeit und Meditation nicht zum Rückzug von der Welt führen. Vielmehr gehe es um eine Stärkung der Gottesbeziehung, ein Atemholen für das diakonische Wirken.
Die Gemeinde wechseln
Aufgrund eines Postulats von Peter Nater (Liberale Fraktion) hat sich der Kirchenrat bereit erklärt, das Territorialprinzip in der Landeskirche zu lockern. Allerdings machte er auch deutlich, dass eine freie Wahl der Kirchgemeinde administrative, steuertechnische und rechtliche Probleme mit sich bringen würde. Deshalb soll es zwar möglich werden, Mitglied einer anderen Kirchgemeinde zu werden, die politischen Rechte und die Steuerpflicht bleiben aber am Wohnort.
Ein bisschen kompliziert wird es aber schon: Die lokale Kirchgemeinde soll an die vom Mitglied gewählte Gemeinde eine einheitliche Pauschale überweisen. Allen Anträgen des Kirchenrats stimmte die Synode deutlich mit 94 zu 3 Stimmen zu.
Kritik am Notfallplan
Zu Beginn hatten sich alle Fraktionen zu den Massnahmen der im Ausbildungskonkordat zusammengeschlossenen Kirchen gegen akuten Pfarrmangel geäussert. Den Plan P hatte «reformiert.» publik gemacht: Akademisch gebildete Berufsleute über 55 Jahre sollen verwaiste Pfarrämter übernehmen können.
Ruth Derrer (Liberale) kritisierte das Programm als unausgereift und warnte davor, «den Pfarrberuf durch eine Schnellbleiche zu gefährden». Christian Meier (Evangelisch-kirchliche Fraktion) betonte: «Das theologische Fundament ist auch in der Krise unaufgebbar.»
Bitte mehr Theologie
Synodalvereinspräsident Brändli attestierte dem Konkordat immerhin Pragmatismus. Und auch Renato Pfeffer (Religiös-soziale Fraktion) betonte, der Plan P sei nur als Übergangslösung gedacht. Doch wie alle Fraktionsspitzen verlangte er eine stärkere Gewichtung der theologischen Kompetenz: «Ein dreimonatiger Crashkurs reicht nicht.»
Die Vernehmlassungsantworten zum Mitte Dezember lancierten Plan sind inzwischen eingegangen. Nachbesserungen erscheinen zwingend, soll er in der Synode dereinst mehrheitsfähig sein.