Fälle von sexuellem Missbrauch, die 20 bis 30 Jahre zurückliegen, beschäftigen aktuell die reformierte Zürcher Landeskirche. Ein Pfarrer aus Winterthur hatte mehrere Frauen sexuell belästigt.
Die Vorfälle sind aktenkundig, der Pfarrer bestritt die Vorwürfe jedoch. Als gegen ihn ein Administrativverfahren eröffnet werden sollte, kündigte er seine Stelle und verliess 2007 den Kanton Zürich.
Externe Juristin beigezogen
Dass die Vorwürfe nun wieder zum Thema wurden, hat mit einer neuen Meldung zu tun. 2025 wandte sich eine weitere Frau, die der Pfarrer damals sexuell bedrängt hatte, an die kirchliche Meldestelle für Grenzverletzungen. Sie forderte von der Kirche nachträglich eine öffentliche Anerkennung des erlittenen Leids sowie eine Entschuldigung. «Um die damaligen Vorgänge richtig einzuordnen, beschloss der Kirchenrat, das Dossier durch eine externe Expertin juristisch untersuchen zu lassen», sagt Kirchenratspräsidentin Esther Straub gegenüber «reformiert.».
Die Rechtsanwältin Judith Wissmann Lukesch kommt in ihrem Gutachten zum Schluss, dass in den Jahren 1992 bis 2006 mindestens zehn Frauen sexuelle Übergriffe durch den Pfarrer erlitten und dadurch in ihrer körperlichen und seelischen Gesundheit beschädigt wurden.
Zwar beurteilt es die Juristin als rechtlich korrekt, dass die damalige Untersuchung nicht weitergeführt wurde. Aber die Kirchenleitung habe gleichzeitig ihre Verantwortung gegenüber den betroffenen Frauen nicht ausreichend wahrgenommen. Die Landeskirche wäre verpflichtet gewesen, die persönliche Integrität der Opfer zu schützen – so verlangen es Arbeits-, Gleichstellungsgesetz und Personalverordnung. Darüber hinaus existierte seit 2003 der landeskirchliche Leitfaden «Sexuelle Belästigung und Übergriffe». «Man hatte das nötige Instrumentarium an der Hand», sagt Straub.
