Kirchenrat räumt Fehler ein

Aufarbeitung

Wegen neuer Meldungen liess die Zürcher Landeskirche den Fall eines übergriffigen Pfarrers mit einem Gutachten untersuchen. Sie bittet die betroffenen Frauen um Entschuldigung. 

Fälle von sexuellem Missbrauch, die 20 bis 30 Jahre zurückliegen, beschäftigen aktuell die reformierte Zürcher Landeskirche. Ein Pfarrer aus Winterthur hatte mehrere Frauen sexuell belästigt. 

Die Vorfälle sind aktenkundig, der Pfarrer bestritt die Vorwürfe jedoch. Als gegen ihn ein Administrativverfahren eröffnet werden sollte, kündigte er seine Stelle und verliess 2007 den Kanton Zürich. 

Externe Juristin beigezogen 

Dass die Vorwürfe nun wieder zum Thema wurden, hat mit einer neuen Meldung zu tun. 2025 wandte sich eine weitere Frau, die der Pfarrer damals sexuell bedrängt hatte, an die kirchliche Meldestelle für Grenzverletzungen. Sie forderte von der Kirche nachträglich eine öffentliche Anerkennung des erlittenen Leids sowie eine Entschuldigung. «Um die damaligen Vorgänge richtig einzuordnen, beschloss der Kirchenrat, das Dossier durch eine externe Expertin juristisch untersuchen zu lassen», sagt Kirchenratspräsidentin Esther Straub gegenüber «reformiert.». 

Die Rechtsanwältin Judith Wissmann Lukesch kommt in ihrem Gutachten zum Schluss, dass in den Jahren 1992 bis 2006 mindestens zehn Frauen sexuelle Übergriffe durch den Pfarrer erlitten und dadurch in ihrer körperlichen und seelischen Gesundheit beschädigt wurden. 

Zwar beurteilt es die Juristin als rechtlich korrekt, dass die damalige Untersuchung nicht weitergeführt wurde. Aber die Kirchenleitung habe gleichzeitig ihre Verantwortung gegenüber den betroffenen Frauen nicht ausreichend wahrgenommen. Die Landeskirche wäre verpflichtet gewesen, die persönliche Integrität der Opfer zu schützen – so verlangen es Arbeits-, Gleichstellungsgesetz und Personalverordnung. Darüber hinaus existierte seit 2003 der landeskirchliche Leitfaden «Sexuelle Belästigung und Übergriffe». «Man hatte das nötige Instrumentarium an der Hand», sagt Straub. 

Der Missbrauch hätte öffentlich kommuniziert wer­den müssen.
Esther Straub, Kirchenratspräsidentin

Tatsächlich fühlten sich die Opfer alleingelassen. Nachdem der «Landbote» 2007 die Übergriffe des Pfarrers publik gemacht hatte, gab es zahlreiche Menschen, die sich auf die Seite des Täters stellten. Kaum jemand wollte wahrhaben, dass der beliebte und charismatische Stadtpfarrer und Familienvater Frauen zu Objekten seiner ungezügelten Begierden gemacht hatte. 

Lange verdrängtes Leid 

Für die geschädigten Frauen waren diese Reaktionen und die fehlende öffentliche Anerkennung wie ein Schlag ins Gesicht. In einem Beitrag auf der Website kein-ort-sicher.ch lässt sich nachlesen, was eine betroffene Frau durchmachte: Die Schwester der mittlerweile Verstorbenen beschreibt, wie die Frau es unterliess, Anzeige zu erstatten, sich selber die Schuld gab, nicht mehr über den Vorfall redete. 

Als sie vor wenigen Jahren an einem Hirntumor erkrankte, wurde der in der Jugendzeit erlittene Missbrauch wieder ein Thema. «Warum hat mir niemand geglaubt? Warum hat niemand etwas unternommen?»: Diese Fragen habe sie in der Zeit vor ihrem Tod immer wieder gestellt, schreibt ihre Schwester. 

Nun zieht der Kirchenrat Konsequenzen aus dem Gutachten und gibt Versäumnisse zu. Straub sagt: «Laut Gutachten hätten die glaubwürdigen Aussagen der betroffenen Frauen die Kirchenleitung veranlassen müssen, den Machtmissbrauch zu benennen und öffentlich zu kommunizieren.» Stattdessen seien die Frauen nach der zurückhaltenden Kommunikation der Kirche in Leserbriefen als Lügnerinnen hingestellt worden. 

In einer Medienmitteilung vom 19. Oktober bedauert der Kirchenrat die festgestellten Fehler und Unterlassungen und bittet die betroffenen Frauen um Entschuldigung. 

«reformiert.» hat mit der Frau gesprochen, die den Fall neu ins Rollen brachte. Sie sagt, sie empfinde die Anerkennung des erlittenen Unrechts als späte Genugtuung. «Endlich wird öffentlich bestätigt, dass wir nicht gelogen haben.» 

Es ist an der Zeit, auch auf die Täter zu fokussieren, damit sich Übergriffe nicht wiederholen.
Betroffene von sexuellem Übergriff durch den Winterthurer Pfarrer

Sie kritisiert jedoch, dass die reformierte Kirche kein schweizweites Täterregister führt, in dem fehlbare kirchliche Mitarbeitende erfasst werden. Dieses sollte bei Anstellungen zwingend abgefragt werden. «Es ist an der Zeit, auch auf die Täter zu fokussieren, damit sich Übergriffe nicht wiederholen.» In der Tat wurde der Pfarrer nach seinem Weggang in Winterthur in anderen Kantonen wieder als Seelsorger angestellt. Laut Medienberichten der vergangenen Tage gab es auch in dieser Zeit weitere Beanstandungen. 

Debatte über Entschädigung 

In jüngerer Zeit haben die reformierten Kirchen verschiedene Massnahmen ergriffen, um zu verhindern, dass sich sexuelle Übergriffe an einem anderen Ort wiederholen. «In der Zürcher Landeskirche werden von den Mitarbeitenden vor Aufnahme ihrer  Tätigkeit sowie danach periodisch Privat- und Sonderprivatauszüge eingefordert», sagt Straub. Für Pfarrstellen besteht bei den Konkordatskirchen zudem seit 2019 ein Informationsaustausch, der über Eignungsprobleme oder Verfahren informiert, auch wenn kein rechtskräftiges Urteil vorliegt. «Darüber hinaus sind die Kantonalkirchen dafür verantwortlich, Pfarrperson aufgrund schwerer Vergehen die Wahlfähigkeit zu entziehen», so Straub. 

Die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz (EKS) diskutiert an der Synode Anfang November einen Vorschlag für Anerkennungsleistungen. Wer im reformierten Umfeld Missbrauch erlebt hat, soll bis zu 20 000 Franken erhalten.
Kürzlich gab die EKS zudem eine wissenschaftliche Studie zu sexuellem und spirituellem Missbrauch in Auftrag. Veronica Bonilla Gurzeler